Allgemeine Geschäftsbedingungen der Solar Home Gera GmbH, Fasaneninsel 3, 07548 Gera, Stand: Januar 2023
§ 1 Geltungsbereich
Die nachfolgenden allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Reparaturbedingungen (im Folgenden kurz AGB) gelten für Verträge zwischen dem Handwerksbetrieb Solar Home Gera GmbH, Fasaneninsel 3, 07548 Gera, vertreten durch die Geschäftsführer, Dip. Ing. Herrn Nico Schmidt (Tel. 0171/2357451) und Herrn Kay Lange (Tel. 0177/7385738) info@solar-home@gera.de (im Folgenende kurz Solar Home Gera GmbH) und ihren Kunden (Verbraucher und Unternehmen). Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende bzw. ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können, § 13 BGB. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, § 14 BGB.
§ 2 Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern steht in bestimmten gesetzlich geregelten Fällen ein Widerrufsrecht zu. In diesem Fall belehren wir Sie hierüber gesondert
§ 3 Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
1. Vertragsschluss
1.1 Bestellungen des Kunden bei der Solar Home Gera GmbH, stellen lediglich ein Angebot
an die Solar Home Gera GmbH zum Abschluss eines Vertrages dar. Die Bestellbestätigung ist
keine Annahme des Vertrages durch die Solar Home Gera GmbH.
1.2 Angebote gegenüber Unternehmen sind grundsätzlich freibleibend.
1.3 Die Annahme erfolgt durch die Solar Home Gera GmbH mit gesonderter
Auftragsbestätigung oder mit Lieferung der Ware.
2. Preisanpassungsklausel
2.1 In Folge des aktuell beeinträchtigten Welthandels von Photovoltaik-Anlagen und den
damit verbundenen Lieferschwierigkeiten entsteht auch für die Solar Home Gera GmbH eine
dynamische Preisentwicklung bezüglich der Materialkosten. Die vertraglich vereinbarten
Preise können daher nachträglich so angepasst werden, dass ein höherer Gesamtpreis
entstehen kann.
2.2 Die Preisanpassung erfolgt dabei nach kaufmännischen Grundsätzen im Verhältnis zu den
gestiegenen Materialkosten des jeweiligen Teils der Photovoltaik-Anlage.
2.3 Die Preisanpassung kann in Folge der stückweisen Lieferung der Materialien auch noch
nach Beginn der Installationsarbeiten erfolgen.
2.4 Durch ausdrücklichen schriftlichen Vertrag bzw. Vereinbarung kann vereinbart werden,
dass der Kunde die Preiserhöhung nur bis zu einem bestimmten Punkt akzeptiert. Ist dies der
Fall, so hat der Kunde alle bis dahin erbrachten Leistungen ordnungsgemäß zu bezahlen.
3. Lieferung
3.1 Die Solar Home Gera GmbH liefert ab Lager an die vom Kunden angegebene Adresse in Deutschland. Ist der Kunde Unternehmer, geht die Gefahr mit Übergabe der Ware an den Spediteur bzw. bei Abholung durch den Kunden, bei Versandbereitschaft auf den Kunden über.
4. Preise, Zahlungsbedingungen und Eigentumsvorbehalt
4.1 Alle Preise verstehen sich in Euro inkl. MwSt. und zzgl. Verpackung und Versandkosten.
4.2 Zahlungen sind sofort und ohne Abzug nach Erhalt der Rechnung fällig, soweit keine
abweichende Vereinbarung getroffen oder auf der Rechnung abweichende Zahlungsfristen
ausgewiesen wurden.
4.3 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von der Solar
Home Gera GmbH.
Ist der Kunde Unternehmer, gilt daneben folgendes:
- Die gelieferte Ware bleibt Eigentum von Solar Home Gera GmbH bis zur Erfüllung sämtlicher der Solar Home Gera GmbH gegen den Kunden zustehender Ansprüche, auch wenn die einzelne Ware bezahlt worden ist.
- Der Unternehmerkunde ist befugt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb an Dritte weiter zu veräußern, wenn sichergestellt wird, dass die Zahlung an die Solar Home Gera GmbH erfolgt und dass das Eigentum auf den Dritten erst übergeht, wenn dieser seine Zahlungsverpflichtungen erfüllt hat.
- Der Unternehmerkunde kann seinerseits unter Eigentumsvorbehalt weiterveräußern, ohne dass hierdurch das vorbehaltene Eigentum auf den Dritten übergeht.
- Der Unternehmerkunde darf ohne Zustimmung der Solar Home Gera GmbH , die Vorbehaltsware nicht verpfänden oder diese zur Sicherung übereignen. Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Unternehmerkunden erfolgt ausschließlich im Namen und im Interesse der Solar Home Gera GmbH . Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Unternehmerkunde der Solar Home Gera GmbH unverzüglich zu benachrichtigen.
- Der Unternehmerkunde tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware einschließlich aller Nebenrechten bereits jetzt in voller Höhe im Voraus sicherungshalber an die Solar Home Gera GmbH ab, die diese Abtretung annimmt. Bis auf Widerruf und solange sich der Unternehmerkunde nicht in Verzug befindet, ist der Unternehmerkunde berechtigt, die Solar Home Gera GmbH abgetretenen Forderungen selbst einzuziehen; er ist jedoch nicht berechtigt, über sie in anderer Weise, z. B. durch Abtretung, zu verfügen.
- Auf Verlangen der Solar Home Gera GmbH hat der Unternehmerkunde die Forderungsabtretung dem betreffenden Abnehmer bekannt zu machen und der Solar Home Gera GmbH die zur Geltendmachung ihrer Rechte gegen den Abnehmer erforderlichen Unterlagen, z. B. Rechnungen, auszuhändigen und die erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Der Solar Home Gera GmbH wird die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden nach Wahl der Solar Home Gera GmbH freigeben, soweit deren Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt.
5. Gewährleistung
5.1 Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Die Rechte aus einer etwaigen Garantie
werden durch diese AGB weder ausgeschlossen noch beschränkt.
5.2 Ist der Kunde Unternehmer entscheidet die Solar Home Gera GmbH über die Art der
Nacherfüllung und es gilt zusätzlich § 377 HGB; im Fall der Ersatzlieferung sind die Kosten
des Ausbaus der mangelhaften Sache und die Kosten des Einbaus der mangelfreien
Ersatzsache vom Nacherfüllungsanspruch nicht erfasst.
5.3 Mängelansprüche des Kunden, der Unternehmer ist, verjähren in einem Jahr ab Lieferung.
6. Haftung
Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Das gilt nicht soweit die Solar Home Gera GmbH nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften (z. B. Produkthaftungsgesetz), bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, d.h.Pflichten, die die Solar Home Gera GmbH dem Kunden nach Inhalt und Zweck des Vertrages gerade zu gewähren hat oder derenErfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf, haftet. Ein Anspruch auf Schadensersatz wegen einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
§ 4 ALLGEMEINE REPARATUR- UND MONTAGEBEDINGUNGEN
Es gelten die Regelungen unter III dieser AGB entsprechend, wenn nachfolgend keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Die Bedingungen gelten nicht, wenn Reparaturen im Rahmen von Mängelansprüchen des Vertragspartners ausgeführt werden.
1. Kosten
1.1. Wird der voraussichtliche Preis der Leistungen nicht bei Vertragsschluss angegeben,
kann der Kunde Kostengrenzen setzen.
1.2 Verbindliche Kostenvoranschläge werden nur auf ausdrückliche Anforderung durch den
Kunden erstellt.
1.3. Ein vom Vertragspartner gewünschter Kostenvoranschlag ist nur verbindlich, wenn er
von uns schriftlich abgegeben und als verbindlich bezeichnet wird. Für die zur Abgabe des
Kostenvoranschlages erforderlichen Leistungen werden dem Vertragspartner berechnet,
soweit die Reparatur nicht durchgeführt wird oder sie bei der Durchführung der Reparatur
nicht verwertet werden können.
1.4. Ergibt sich während der Reparatur, dass die zu erwartenden Kosten der Reparatur die
unverbindlich veranschlagten Kosten übersteigen und nicht in einem wirtschaftlich
vertretbaren Verhältnis zum Zeitwert der zu reparierenden Sache stehen, werden wir den
Vertragspartner unverzüglich hierüber informieren. Gleiches gilt für Mängel, die wir erst bei
Gelegenheit der Reparatur feststellen und die bislang nicht vom Umfang des
Reparaturauftrages umfasst waren.
1.5. Die Sache wird nach einem von uns nicht zu vertretenden Abbruch einer Reparatur nur
auf ausdrücklichen Wunsch des Vertragspartners gegen Erstattung der hierdurch entstehenden
Kosten wieder in den Ursprungszustand zurückversetzt.
1.6. Bei der Berechnung der Reparatur sind die Preise für verwendete Teile, Materialien und
Sonderleistungen sowie die Preise für die Arbeitsleistungen, die Fahrt- und Transportkosten
jeweils gesondert auszuweisen. Wird die Reparatur aufgrund eines verbindlichen
Kostenvoranschlages ausgeführt, so genügt eine Bezugnahme auf den Kostenvoranschlag,
wobei nur Abweichungen im Leistungsumfang besonders aufzuführen sind.
2. Beendigung
Kündigt der Kunde den Vertrag, so hat er die bis dahin angefallenen Arbeiten und Kosten, einschließlich der Aufwendungen für bestellte und bereits beschaffte Ersatzteile, zu bezahlen.
3. Zahlungen
Zahlungen sind nach Abnahme sofort und ohne Abzug fällig. Die Solar Home Gera GmbH kann bei Auftragserteilung eine angemessene Vorauszahlung verlangen.
4. Mitwirkungspflichten
4.1 Der Kunde hat die Pflicht, für angemessene Arbeitsbedingungen und die Sicherheit am
Ort der Reparatur bzw. der Montage zu sorgen.
4.2 Der Kunde ist verpflichtet die erforderliche Energie einschließlich der erforderlichen
Anschlüsse auf seine Kosten bereitzustellen. Er hat alle Materialien und Betriebsstoffe
bereitzustellen und alle sonstigen Handlungen vorzunehmen, die zur Erprobung nötig sind.
4.3 Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen nicht nach, so ist die Solar Home Gera GmbH
berechtigt, aber nicht verpflichtet, an seiner Stelle und auf seine Kosten die Handlungen
vorzunehmen.
4.4 Die gesetzlichen Rechte und Ansprüche des Kunden bleiben im Übrigen unberührt.
5. Frist für die Ausführung der Reparatur oder Montagen
5.1 Die Angaben der Solar Home Gera GmbH über Reparatur- oder Montagefristen beruhen
auf Schätzungen und sind unverbindlich.
5.2 In Fällen nicht voraussehbarer betrieblicher Behinderungen (z.B. Arbeitseinstellungen,
Beschaffungsschwierigkeiten von Ersatzteilen, Lieferungs- oder Leistungsverzug von
Zulieferanten) sowie bei behördlichen Eingriffen, höherer Gewalt und Arbeitskämpfen,
verlängern sich auch verbindliche Fristen angemessen.
6. Abnahme der Reparatur oder Montage, Übernahme durch den Kunden
6.1 Der Kunde ist zur Abnahme verpflichtet, sobald ihm die Fertigstellung angezeigt worden
ist. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden.
6.2 Unter Fertigstellung ist hier die Beendigung der der Solar Home Gera GmbH obliegenden
Leistungen zu verstehen. Insbesondere kommt es für die Fertigstellung nicht darauf an, dass
der Stromversorger diese Anlage ans Netz zulässt, denn dies liegt außerhalb des
Machtbereichs der Solar Home Gera GmbH.
6.3 Kommt der Kunde mit der Abnahme in Verzug, so gilt die Abnahme nach Ablauf von
zwölf Werktagen seit Anzeige der Fertigstellung als erfolgt. Hat der Kunde die Anlage ohne
Abnahme in Benutzung genommen, gilt die Abnahme nach Ablauf von sechs Werktagen nach
Beginn der Benutzung als erfolgt. Vorbehalte wegen erkennbarer Mängel hat der Kunde in
diesen Fällen spätestens bis zu den vorstehend genannten Zeitpunkten geltend zu machen.
7. Erweitertes Pfandrecht
Der Solar Home Gera GmbH steht wegen seiner Forderungen aus dem Werkvertrag ein Pfandrecht an dem aufgrund des Vertrages in seinen Besitz gelangten Reparatur- bzw. Montagegegenstand Kunden zu. Das Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Auftragsgegenstand im Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das Pfandrecht nur, soweit diese Ansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
8. Gewährleistung
Der Kunde hat einen Mangel der Reparatur oder Montage der Solar Home Gera GmbH unverzüglich mitzuteilen. Hat der Kunde ohne Einwilligung von Solar Home Gera GmbH Instandsetzungs- oder Montagearbeiten unsachgemäß selbst ausgeführt oder von einem Dritten ausführen lassen, so entfällt die Haftung von Solar Home Gera GmbH für diese Arbeiten. Das Gleiche gilt, wenn auf Wunsch des Kunden der Austausch von erneuerungsbedürftigen Teilen unterbleibt.
§5 SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Die Solar Home Gera GmbH ist nicht bereit oder verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Nach Entstehen einer Streitigkeit zwischen der Solar Home Gera GmbH und einem Verbraucher-Kunden, die nicht durch Verhandlungen mit dem Verbraucher-Kunden, zum Beispiel im Rahmen unseres Kundenbeschwerdesystems beigelegt werden konnte, können Verbraucher-Kunden grundsätzlich die für allgemeine Verbraucherprobleme zuständige allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e. V. kontaktieren